
PV-Anlagen unter 30kW.
Die neuen Regeln sollen Anfang 2023 in Kraft treten, und jede Photovoltaikanlage, die auf einem Einfamilien-Wohn- oder Gewerbeobjekt mit einer Leistung von bis zu 30 kW betrieben wird, muss keine Einkommenssteuer mehr auf den erzeugten Strom zahlen.
Berichten zufolge hat die Bundesregierung die Maßnahme im Jahressteuerbescheid 2022 genehmigt, und diese Befreiung gilt auch für private Nutzer und gemischt genutzte Immobilien mit 15-kW- Photovoltaikanlagen .

Zudem wird der Importbezug und die Installation von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass das System auf oder in der Nähe von Privathäusern und -wohnungen sowie öffentlichen Gebäuden und anderen Gebäuden von öffentlichem Interesse installiert wird. Diese Befreiung gilt für Eigentümer von PV -Eigenverbrauchsanlagen mit einer jährlichen Stromerzeugung von bis zu 30 MWh, sofern die installierte Leistung 30 Kilowatt nicht übersteigt.
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